Einteilung in Risikoklassen
Nach der Feuerwehrverordnung ist jede Ortsgemeinde in eine Risikoklasse für
- Brandgefahren (B-Gefahren)
- Technische Gefahren und Gefahren durch Naturereignisse (T-Gefahren)
- Gefahren durch atomare, biologische und chemische Gefahrstoffe (ABC-Gefahren)
- Gefahren auf und in Gewässern sowie durch Gewässer (W-Gefahren)
einzustufen.
Dabei richtet sich die Einstufung in eine Gefahrenstufe einer Risikoklasse nach der Gesamtstruktur der Ortschaft. Bei der Einstufung in eine Risikoklasse spielen z. B. folgende Objekte eine Rolle:
- größere Beherbergungsbetriebe
- größere Industrie- und Gewerbebetriebe
- Gebäude mit 3 und mehr Vollgeschossen
- Warenhäuser und größere Lagerplätze
- Heime und Krankenhäuser und
- der tägliche Durchgangsverkehr auf den Straßen
Da sich die Einstufung nach der Gesamtstruktur und nicht nach Einzelobjekten richtet, bedeutet dies, dass z. B. das Vorhandensein eines einzelnen größeren Hotels oder Industriebetriebes in einer Ortschaft nicht zu einer höheren Risikostufe führen muss.
Einstufung in der VG Daun
Für den Bereich der Verbandsgemeinde Daun wurden nahezu alle Ortsgemeinden der Risikostufe 1 in den verschiedenen Gefahrenklassen zugeordnet. Bei den folgenden Ortsgemeinden wurde jedoch eine höhere Einstufung vorgenommen:
Darscheid: | B2, T2 |
Deudesfeld: | B2 |
Dockweiler: | B2, T2 |
Dreis-Brück: | B2, T2 und ABC 2 |
Gillenfeld: | B2, T2 und W2 |
Mehren: | B2, T2 |
Schalkenmehren: | B2, W2 |
Stadt Daun: | B3, T3, ABC2 und W2 |
Üdersdorf: | B2, T2 |
Einteilungs-Kriterien
Die Einstufung in die Risikoklassen nach B-, T-, ABC- und W-Gefahren ergibt sich aus folgenden Kriterien.
Brandgefahren | |
B1 | Gebäude mit Rettungshöhen bis 8m, landwirtschaftliche Anwesen einschließlich Aussiedlerhöfe, Kleingartensiedlungen, Wochenendhaussiedlungen, Campingplätze, Ortsverkehr |
B2 | Gebäude mit Rettungshöhren bis 12m, gewerblich genutzte bauliche Anlagen (Werkstätten über 300m² Geschoßfläche, Lagerplätze über 1500 m², Beherbergungsbetriebe mit mehr als 8 Betten), geringer Durchgangsverkehr, ausgedehnte Wälder |
B3 | Gebäude mit Rettungshöhen bis 18m, Einrichtugnen im Sinne der §§4 und 5 des Landesgesetztes über Wohnformen und Teilhabe, verkaufsstätten, gewerblich genutzte bauliche Anlagen über 1500m² Geschoßfläche, normaler Durchgangsverkehr |
Technische Gefahren und Gefahren durch Naturereignisse | |
T1 | Gebäude mit Rettungshöhen bis 8m, landwirtschaftliche Anwesen einschließlich Aussiedlerhöfe, Kleingartensiedlungen, Wochenendhaussiedlungen, Campingplätze, Ortsverkehr |
T2 | Gebäude mit Rettungshöhen bis 12m, gewerblich genutzte bauliche Anlagen (Werkstätten über 300m² Geschoßfläche, Lagerplätze über 1500 m², Beherbergungsbetriebe mit mehr als 8 Betten), geringer Durchgangsverkehr |
T3 | Gebäude mit Rettungshöhen bis 18m, Einrichtugnen im Sinne der §§4 und 5 des Landesgesetztes über Wohnformen und Teilhabe, verkaufsstätten, gewerblich genutzte bauliche Anlagen über 1500m² Geschoßfläche, normaler Durchgangsverkehr |
Gefahren durch Gefahrstoffe (ohne radioaktive Stoffe) | |
ABC1 | Keine besondere Gefährdung, Ortsverkehr, keine Anlagen mit radioaktiven Stoffen |
ABC2 | Betriebsbereiche, in denen Gefahrstoffe verwendet und vertrieben werden und die nicht der Störfallverordnung in der Fassung vom 8. Juni 2005 (BGBI. I S. 1598) unterliegen. Bereiche mit A- und B-Gefahrstoffen, die gemäß Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz in der Gefahrngruppe I eingestuft sind, geringer Durchgangsverkehr. |
ABC3 | Betriebesbereiche, die den Grundpflichten der Störfall-Verordnung unterliegen, Bereiche in A- und B-Gefahrstoffen, die gemäß Gefharstoffkonzept Rheinland-Pfalz in der Gefahrengruppe II eingestuft sind, normaler Durchgangsverkehr |
Gefahren auf und in Gewässern sowie durch Gewässer | |
W1 | Keine Gewässer |
W2 | Stehende Gewässer (Kiesgruben und Seen), Gewässer mit Sport- und Freizeitschifffahrt ohne Motorantrieb. |
W3 | Fließende Gewässer, Gewässer mit Sport- und Freizeitschifffahrt mit Motorantrieb, Sportboot- und Yachthäfen. |
Mindestbedarf an Fahrzeugen
Entsprechend der zugeordneten Risikoklasse sind bestimmte Fahrzeuge über den Mindestbedarf hinaus so zu stationieren, dass die Zeitvorgaben der Feuerwehrverordnung auch mit diesen Fahrzeugen eingehalten werden können. Eine entsprechende Erläuterung finden Sie im Punkt Mindestbedarf der Freiwilligen Feuerwehren.