Die Aufgabenstellung der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz ergibt sich aus dem Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG). Dieses Gesetz ist die Gewähr für vorbeugende und abwehrende Maßnahmen gegen
- Brandgefahren (Brandschutz),
- andere Gefahren (Allgemeine Hilfe) und
- Gefahren größeren Umfanges (Katastrophenschutz).
Für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe sind die Verbandsgemeinden, für den Katastrophenschutz die Landkreise zuständig.
Die Verbandsgemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe insbesondere folgende Aufgaben:
- eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten,
- für die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen und
- Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen und fortzuschreiben.
Die Verbandsgemeinde hat auf die Belange der einzelnen Ortsgemeinden besondere Rücksicht zu nehmen. In der Regel sind örtliche Feuerwehreinheiten aufzustellen.
Alle Feuerwehrangehörigen in der Verbandsgemeinde Daun sind ehrenamtlich tätig. Berufsfeuerwehren mit hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen sind erst in Städten von mehr als 90.000 Einwohnern vorgeschrieben.