Mindestbedarf der Freiwilligen Feuerwehren

Jede Feuerwehreinheit hat entsprechend der gesetzlichen Vorgabe mindestens über einen Tragkraftspritzenanhänger und eine vierteilige Steckleiter zu verfügen. In der Verbandsgemeinde Daun wurden in einem langjährigen Beschaffungsprogramm alle vorhandenen Tragkraftspritzenanhänger durch Einsatzfahrzeuge ersetzt. Die örtlichen Feuerwehreinheiten wurden mindestens mit einem Gerätewagen-Tragkraftspritze (GW-TS) ausgestattet.

In der Regel verfügen lediglich die Stützpunktwehren über Atemschutzgeräte und die entsprechend ausgebildeten Kräfte. Die Stützpunktwehren wurden jedoch so ausgewählt, dass grundsätzlich in allen Ortsgemeinden innerhalb von 8 Minuten (Einsatzgrundzeit) Atemschutzgeräteträger mit der entsprechenden Ausrüstung zur Verfügung stehen.

Entsprechend der Größe der Zuständigkeitsbereiche und der hier vorhandenen Gefahrenquellen, sind die Stützpunktwehren mindestens mit einem Mittleren Löschfahrzeug (MLF) ausgestattet.

Die Vorhaltung weiterer Einsatzfahrzeuge ergibt sich aus §3 Absatz 3 und 4 der FwVO und aus der zugeordneten Risikoklasse entsprechend folgender Tabelle:

Risikoklasse 1 2 3
Brandgefahren (B) Stufe 1 TSA, GWTS, TSF oder KLF, vierteilige Steckleiter MLF, HRF 12 HLF 10/10, HRF 18-12, ELW1
Technische Gefahren und Gefahren durch Naturereignisse (T) Ausrüstung wie unter B, zusätzlich
Stufe 1 Keine zusätzliche Ausrüstung MS-TH Keine zusätzliche Ausrüstung