Nach der Feuerwehrverordnung sind folgende Fahrzeuge als Mindestbedarf vorzuhalten:
Bei örtlichen Feuerwehreinheiten:
- Gerätewagen-Tragkraftspritze (GW-TS)
- Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF, TSF-W)
Bei Stützpunktwehren:
- Mittleres Löschfahrzeug (MLF)
Zusätzlich zu den Fahrzeugen des Mindestbedarfs werden in der VG Daun gemäß Feuerwehrverordnung folgende Fahrzeuge vorgehalten:
- Kommadowagen (KdoW) als mobile Einsatzleitung (Feuerwehreinheit Daun)
- Teleskopgelenkmast (TGM 23/12) als Rettungsgerät, insbesondere aus hohen Gebäuden (Feuerwehreinheit Daun)
- Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF 10/10 und 20/16) zur technischen Hilfeleistung (Feuerwehreinheiten Daun, Deudesfeld und Mehren)
- Tanklöschfahrzeuge (TLF) bei Bränden außerhalb geschlossener Ortschaften (Feuerwehreinheiten Daun und Gillenfeld)
- Löschgruppenfahrzeuge (LF 8, LF 8/6 und LF 10/6) zur Brandbekämpfung (Feuerwehreinheit Meisburg) und zusätzlich zur technischen Hilfeleistung (Feuerwehreinheiten Gillenfeld und Wallenborn)
- Vorausrüstwagen (VRW) zur Technischen Hilfeleistung, insbesondere bei Verkehrsunfällen mit eingeklemmter Person (Feuerwehreinheit Daun)
- Rüstwagen (RW 1) zur Technischen Hilfeleistung (Feuerwehreinheit Mehren)
- Mehrzweckfahrzeuge (MZF 2) mit Wechselcontainern zum flexiblen Einsatz: mit Schlauchcontainern bei Wald- und Flächenbränden, mit Hochwasserschutzpumpen oder Sandsäcken bei Überschwemmungen sowie Material zur Verkehrssicherung oder Ölbindemittel bei Verkehrsunfällen (Feuerwehreinheiten Daun und Mehren)
- Mehrzweckfahrzeuge (MZF 1) als Ergänzungsfahrzeug zu Löschfahrzeugen (Feuerwehreinheiten Darscheid und Wallenborn)
- Rettungsboote (RTB 1) zur Wasserrettung – Gefahren durch oder für Gewässer (Feuerwehreinheiten Daun und Gillenfeld)