Dienst in der Feuerwehr

Voraussetzungen zur Aufnahme in den Aktiven Dienst der Feuerwehren:

  1. Vollendung des 16. Lebensjahres und
  2. Vorlage eines ärztlichen Attestes, dass gegen den Dienst in der Feuerwehr keine gesundheitlichen Bedenken bestehen

Bei Minderjährigen wird zusätzlich eine Einverständniserklärung des Personensorgeberechtigten verlangt. (Hierzu existiert ein Vordruck „Einverständniserklärung“)

Die Verpflichtung zum Dienst in der Feuerwehr erfolgt durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde per Handschlag.

Der Feuerwehrdienst endet kraft Gesetz mit Vollendung des 63. Lebensjahres.

Nach Vollendung des 67. Lebensjahres scheiden die Feuerwehrangehörigen aus dem aktiven Dienst aus und werden in die Alters- und Ehrenabteilung der jeweiligen Feuerwehreinheit übernommen. Sofern der oder die Feuerwehrangehörige geistig und körperlich in der Lage ist, kann er bei Mangel an Einsatzkräften an Einsätzen, Übungen und sonstigen Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehr teilnehmen.

Versicherungsschutz

Für alle Personen, welche sich in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv betätigen besteht ein gesetzlicher Versicherungsschutz für immaterielle Schäden über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Ein erweiterter Versicherungsschutz bei Personenschäden besteht zudem über eine freiwillige Zusatzversicherung der Verbandsgemeinde Daun Für materielle Schäden hat die Verbandsgemeinde Daun eine weitere zusätzliche Versicherung über den Gemeindeversicherungsverband abgeschlossen.

Versichert sind alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, angefangen von den Bambini-Wehren bis hin zur Altersabteilung. Der Versicherungsschutz umfasst sämtliche Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst stehen. Hierzu gehört z. B. auch die An- und Abfahrt zum Feuerwehrhaus bei Einsätzen und Übungen oder der Transport von Mitglieder der Bambini- oder Jugendfeuerwehr durch Betreuer.