Die Höhe des jeweiligen Kostenersatzanspruches richtet sich nach der Zahl der Einsatzkräfte, der Einsatzdauer und der eingesetzten Fahrzeuge. Die Kosten für eine Einsatzstunde eines Feuerwehrangehörigen und der verschiedenen Fahrzeuge sind in einer entsprechenden Gebührensatzung der Verbandsgemeinde Daun festgelegt worden und werden stetig angeglichen. Eine Aktualisierung der Satzung ist aufgrund von Änderungen im Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz derzeit in Bearbeitung.
Nach der derzeit noch geltenden Gebührensatzung, deren letzte Änderung am 19.05.2017 durch den Verbandsgemeinderat beschlossen wurde, gelten folgende Gebührensätze. Die Abrechnung erfolgt pro Stunde.
5,00 EUR
Leistungsart | Betrag |
Drehleiterfahrzeug (TGM 23/12) | 58,00 EUR |
Feuerwehreigene-Löschfahrzeuge | 10,00 EUR |
Feuerwehrpersonal | 37,70 EUR |
Gerätewagen-Tragkraftspritze (GW-TS) | 15,00 EUR |
Hilfeleistungs-Löschfahrzeug (HLF 20/16) | 21,00 EUR |
Kommandowagen (ELW 1) | 10,00 EUR |
Löschgruppenfahrzeug (LF 8) | 5,00 EUR |
Löschgruppenfahrzeug (LF 8/6/LF 10/6) | 18,00 EUR |
Mehrzweckfahrzeug (MZF 2) | 13,00 EUR |
Mittleres Löschfahrzeug (MLF) | 35,00 EUR |
Hilfeleistungs-Löschfahrzeug (HLF 10/10) | 23,00 EUR |
Rüstwagen (RW 1) | 16,00 EUR |
Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser (TSF-W) | 17,00 EUR |
Schlauchwagen-Deudesfeld | 9,00 EUR |
Tanklöschfahrzeug (TLF 16) | 23,00 EUR |
Tanklöschfahrzeug (TLF 8/18) | 31,00 EUR |
Tragkraftspritzen- u. sonstige Anhänger | 5,00 EUR |
Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) | 16,00 EUR |
Vorausrüstwagen (VRW) | 14,00 EUR |
Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) | 8,00 EUR |