Gebührensatzung der VG für kostenpflichtige Einsätze

Die Höhe des jeweiligen Kostenersatzanspruches richtet sich nach der Zahl der Einsatzkräfte, der Einsatzdauer und der eingesetzten Fahrzeuge. Die Kosten für eine Einsatzstunde eines Feuerwehrangehörigen und der verschiedenen Fahrzeuge sind in einer entsprechenden Gebührensatzung der Verbandsgemeinde Daun festgelegt worden und werden stetig angeglichen. Eine Aktualisierung der Satzung ist aufgrund von Änderungen im Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz derzeit in Bearbeitung.

Nach der derzeit noch geltenden Gebührensatzung, deren letzte Änderung am 19.05.2017 durch den Verbandsgemeinderat beschlossen wurde, gelten folgende Gebührensätze. Die Abrechnung erfolgt pro Stunde.

5,00 EUR

Leistungsart Betrag
Drehleiterfahrzeug (TGM 23/12) 58,00 EUR
Feuerwehreigene-Löschfahrzeuge 10,00 EUR
Feuerwehrpersonal 37,70 EUR
Gerätewagen-Tragkraftspritze (GW-TS) 15,00 EUR
Hilfeleistungs-Löschfahrzeug (HLF 20/16) 21,00 EUR
Kommandowagen (ELW 1) 10,00 EUR
Löschgruppenfahrzeug (LF 8) 5,00 EUR
Löschgruppenfahrzeug (LF 8/6/LF 10/6) 18,00 EUR
Mehrzweckfahrzeug (MZF 2) 13,00 EUR
Mittleres Löschfahrzeug (MLF) 35,00 EUR
Hilfeleistungs-Löschfahrzeug (HLF 10/10) 23,00 EUR
Rüstwagen (RW 1) 16,00 EUR
Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser (TSF-W) 17,00 EUR
Schlauchwagen-Deudesfeld 9,00 EUR
Tanklöschfahrzeug (TLF 16) 23,00 EUR
Tanklöschfahrzeug (TLF 8/18) 31,00 EUR
Tragkraftspritzen- u. sonstige Anhänger  5,00 EUR
Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) 16,00 EUR
Vorausrüstwagen (VRW) 14,00 EUR
Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) 8,00 EUR